Wie funktioniert PKV
Die private Krankenversicherung bietet im Ausland oftmals sehr gute Leistungen – doch die Details hängen stark von Aufenthaltsdauer, Zielregion und Art der Behandlung ab. Während kurze Urlaubsreisen meist problemlos abgesichert sind, können längere Auslandsaufenthalte, geplante Behandlungen oder Reisen in teure Länder wie die USA schnell komplex werden. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten müssen – Schritt für Schritt, interaktiv und transparent
Checkup: Was ist im Ausland versichert?
Ob Urlaub, längerer Aufenthalt oder dauerhafte Verlagerung des Lebensmittelpunkts: Die Frage, wie Ihre private Krankenversicherung im Ausland leistet, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind Aufenthaltsdauer, Reiseziel, Anlass der Reise und die Bedingungen für Rücktransport oder Behandlung vor Ort.
Mit unserer interaktiven Prüfung erfahren Sie Schritt für Schritt, welche Leistungen in Ihrer Situation typischerweise durch die PKV abgedeckt sind und wo zusätzliche Absicherungen notwendig sein können.
Die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes entscheidet wesentlich darüber, ob die Absicherung Ihrer privaten Krankenversicherung ausreicht oder ob Sie zusätzlichen Schutz benötigen. Wählen Sie die Option, die zu Ihrer Reiseplanung passt:
Das Reiseziel ist entscheidend: In Europa gelten oft andere Regelungen als außerhalb. Wählen Sie die passende Option, um zu prüfen, wie Ihre PKV im Ausland schützt:
Nicht jeder Auslandsaufenthalt bringt dieselben medizinischen Risiken mit sich. Überlegen Sie, ob Sie nur eine Basisabsicherung benötigen oder ob auch besondere Szenarien wie ein längerer Klinikaufenthalt abgedeckt sein sollen:
Für Beamte und Beihilfeberechtigte gelten im Ausland eigene Regeln.
Die Beihilfe deckt meist nur einen Teil, den Rest muss die PKV übernehmen:
Unterschiede zwischen GKV & PKV
Ob Urlaub, Auslandssemester oder längerer Aufenthalt: Die Krankenversicherung muss auch im Ausland Schutz bieten. Während die GKV im europäischen Raum (EU/EEA/Schweiz) auf Sozialversicherungsabkommen zurückgreift, hängt die Absicherung in der PKV direkt vom gewählten Tarif und seinem Leistungsumfang ab. Vor allem bei weltweiten Reisen oder Aufenthalten außerhalb Europas werden die Unterschiede besonders deutlich.
KV-Kosten im Ausland
Die größten finanziellen Risiken im Krankheitsfall im Ausland entstehen nicht durch eine einfache ärztliche Behandlung oder ein Rezept, sondern durch hohe Krankenhausrechnungen, Operationen und Rücktransporte nach Deutschland. Gerade diese beiden Faktoren unterscheiden Tarife der privaten Krankenversicherung deutlich voneinander und entscheiden, ob im Ernstfall eine solide Absicherung besteht oder existenzielle Kosten drohen.
Kostenfaktor: hoch, aber kalkulierbar
Skiunfall in Österreich
Operation & stationärer Aufenthalt: ca. 15.000 € · Rücktransport: ca. 5.000 €
Unfall in New York
Intensivstation: ca. 25.000 € · Eigenanteile nach Landesrecht möglich
Krebsdiagnose in Kanada
Klinikaufenthalt: ca. 12.000 € · Komfortleistungen tarifabhängig
Kostenfaktor: sehr hoch
Herzinfarkt in Florida
Intensivbehandlung & OP: ca. 120.000 € · Rücktransport: ca. 80.000 €
Unfall in New York
Mehrfache Operationen: ca. 200.000 € · Direktabrechnung zwingend
Krebsdiagnose in Kanada
Therapiezyklus: ca. 90.000 € · Tarifgrenzen prüfen
Kostenfaktor: variabel
Infektion in Thailand
Stationäre Behandlung: ca. 30.000 € · Rücktransport oft sinnvoll
Autounfall in Südafrika
Mehrere Operationen: ca. 45.000 € · Qualität abhängig von Kliniknetzwerk
Dengue-Fieber in Brasilien
Klinikaufenthalt: ca. 8.000 € · Vorkasse meist erforderlich
Abrechnung & Praxis
Wer im Ausland medizinische Hilfe benötigt, steht oft vor zwei Herausforderungen: Wie läuft die Behandlung ab – und wie funktioniert die Abrechnung?
Damit es im Ernstfall nicht zu Verzögerungen oder Kostenfallen kommt, sollte man wissen, welche Schritte direkt nach Eintritt eines Falls wichtig sind und welche Unterlagen für die Kostenerstattung benötigt werden.
Dabei spielt es eine große Rolle, wo man behandelt wird (EU, USA, Weltregionen), warum (Notfall, ungeplant oder geplant) und wie die Klinik abrechnet (Direktabrechnung vs. Vorkasse + Erstattung).
Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, finden Sie hier einen interaktiven Assistenten, der Ihnen anhand weniger Fragen zur passenden Checkliste führt – mit klaren To-Dos, Dokumentenübersicht und typischen Stolperfallen, die Sie vermeiden sollten.






10 Fragen
Viele Versicherte stellen sich erst kurz vor einer Reise oder einem längeren Auslandsaufenthalt die Frage, wie ihre private Krankenversicherung (PKV) im Ausland tatsächlich greift. Dabei sind die Regelungen oft komplex und hängen vom jeweiligen Tarif, vom Reiseziel und von der Aufenthaltsdauer ab. In unserem FAQ beantworten wir deshalb die wichtigsten Fragen, die in der Praxis immer wieder zu Problemen führen – von der Erstattung im Notfall bis zu Sonderfällen wie Überseegebieten, Abrechnungsmodalitäten oder Rücktransporten.
Das hängt vom Tarif ab. Viele PKV-Tarife decken weltweite Aufenthalte ab – allerdings oft nur bis zu einer bestimmten Dauer (z. B. 1–2 Monate pro Reise). Für längere Auslandsaufenthalte muss geprüft werden, ob der Schutz entfällt oder erweitert werden kann.
Wird die Höchstdauer überschritten, erlischt in vielen Tarifen die Leistungspflicht im Ausland. Teilweise greift dann nur noch Schutz in Deutschland. Hier ist rechtzeitiges Handeln wichtig: Zusatzpolicen oder spezielle Langzeit-Auslandskrankenversicherungen schließen die Lücke.
Grundsätzlich ja, wenn der Tarif weltweiten Schutz vorsieht. Allerdings besteht die Gefahr, dass Rechnungen nicht den deutschen Abrechnungsstandards entsprechen oder Leistungen gar nicht verfügbar sind. In solchen Fällen muss die PKV prüfen, ob und in welcher Höhe erstattet werden kann.
Innerhalb der EU/EEA/Schweiz orientiert sich die GKV am EHIC-System, die PKV dagegen an den Tarifbedingungen. In Drittstaaten wie den USA gilt ausschließlich der PKV-Vertrag. Hier können Kosten (z. B. Notaufnahme, OP) schnell in sechsstellige Bereiche gehen – daher sind USA-Einschlüsse im Tarif essenziell.
Kliniken verlangen dort meist eine Kostenübernahmebestätigung („Cost Approval“) direkt vom Versicherer. Ohne diese muss oft eine hohe Vorauszahlung oder ein Deposit geleistet werden. Deshalb ist es wichtig, die Assistance-Hotline sofort einzuschalten.
Nur wenn der Tarif dies vorsieht. Entscheidendes Detail: „medizinisch notwendig“ (strengere Auslegung, selten genehmigt) vs. „medizinisch sinnvoll“ (deutlich bessere Absicherung). Letztere Formulierung ist in hochwertigen Tarifen üblich und für viele Versicherte ein entscheidender Punkt.
Ja, sofern sie im PKV-Vertrag mitversichert sind. Aber: Manche Tarife beschränken Auslandsleistungen für mitversicherte Personen stärker (z. B. kürzere Aufenthaltsdauer). Eine gezielte Prüfung lohnt sich.
In der Regel vorab eine Leistungszusage der PKV einholen und einen detaillierten Kostenvoranschlag einreichen. Ohne Zusage drohen Erstattungsprobleme – vor allem bei hochpreisigen Eingriffen.
Die PKV verlangt meist eine Übersetzung, zumindest der Diagnosen und Leistungspositionen. Oft genügt eine einfache Übersetzung durch den Versicherten, bei komplexeren Fällen kann aber eine beglaubigte Übersetzung gefordert werden.
Das variiert: Kanaren gelten wie Spanien = EU, französische Überseegebiete sind rechtlich Drittstaaten, aber oft in Sonderabkommen eingebunden. Grönland fällt z. B. nicht unter die EU-Regelungen. Im Zweifel ist immer ein Blick in die Tarifbedingungen nötig.
Ich bin Ihr Partner
Ich vergleiche über 180 Tarife der privaten Krankenversicherungen für Sie und finden den Tarif, der zu Ihren Bedürfnissen passt.
Von der Prüfung aller Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV bis zum Einreichen aller Unterlagen sind ich und mein Team Ihr verlässlicher Partner.
Auch nach dem Wechsel betreuen ich meine Kund:innen in der Regel über Jahre und Jahrzehnte und helfen bei Tarifanpassungen, Problemen oder Rückfragen.
Ich unterstütze Sie dabei, Vorerkrankungen richtig anzugeben und das Risiko von Leistungskürzungen zu minimieren.