Wie funktioniert PKV
Wie wirkt sich die Selbstbeteiligung in der PKV auf Ihren Beitrag aus -und wann lohnt sich eine höhere Selbstbeteiligung wirklich?
Die Selbstbeteiligung ist einer der wichtigsten Stellhebel, um die Höhe Ihrer PKV-Beiträge zu beeinflussen. Sie legt fest, welchen Anteil Ihrer jährlichen Gesundheitskosten Sie selbst tragen – und wirkt sich direkt auf die monatliche Prämie aus. Doch wie hoch sollte die Selbstbeteiligung sein, damit sie finanziell sinnvoll ist? Auf dieser Seite erfahren Sie transparent, welche Modelle es gibt, welche Vor- und Nachteile unterschiedliche Stufen haben und wie Sie die für Ihre Lebenssituation optimale Lösung finden. Mit unserem interaktiven Rechner sehen Sie sofort, wie sich verschiedene Selbstbeteiligungen auf Ihre Gesamtkosten auswirken.
Funktion der Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung (SB) in der privaten Krankenversicherung ist der Betrag, den Sie pro Jahr selbst tragen, bevor Ihre PKV Leistungen erstattet. Sie reduziert den monatlichen Beitrag, indem Sie einen Teil der Kosten im Krankheitsfall selbst übernehmen. Der Mechanismus ist einfach: Je höher Ihre gewählte Selbstbeteiligung, desto niedriger in der Regel Ihr Versicherungsbeitrag – und umgekehrt.
Wirkprinzip: Die Selbstbeteiligung wird einmal pro Versicherungsjahr berechnet. Erreichen oder überschreiten Ihre angefallenen Krankheitskosten diesen Betrag, übernimmt die PKV alle weiteren erstattungsfähigen Kosten zu 100 % (je nach Tarifbedingungen). Liegen Ihre Kosten darunter, tragen Sie sie vollständig selbst.
Stufen & Staffelungen: Viele Versicherer bieten feste SB-Stufen (z. B. 300 €, 600 €, 1.200 €, 2.400 € pro Jahr) an. Manche Tarife erlauben auch feinere Staffelungen oder eine flexible Anpassung nach mehreren Versicherungsjahren. Dadurch können Sie Ihre SB langfristig an Ihre Lebens- und Gesundheitssituation anpassen.
Fester Euro-Betrag pro Jahr
(z.B. 300 €, 600 €, 1.200 € oder 2.400 €)
Ein bestimmter Prozentsatz der erstattungsfähigen Kosten (z.B. 20 %), meist mit einer Deckelung.
Unterschiedliche SB-Beiträge je nach Kostenbereich (z.B. ambulant 300 €, stationär 0 €, Zahnersatz 500 €)
Beitragseffekt & Break-Even
Viele Versicherte glauben: „Je höher die Selbstbeteiligung, desto stärker sinkt mein Beitrag.“ – Doch in dieser Pauschalität ist das ein Trugschluss. In der Realität verläuft die Beitragsreduktion nicht linear. Ab einer bestimmten Höhe spart man nur noch wenige Euro im Monat, trägt aber ein deutlich größeres Risiko im Krankheitsfall.
Der entscheidende Punkt ist daher der Break-even: Ab welchem Krankheitsaufwand pro Jahr lohnt sich Ihre Selbstbeteiligung tatsächlich noch – und wann zahlen Sie am Ende mehr, als Sie sparen?
Eine kluge Entscheidung erfordert daher nicht nur den Blick auf den Monatsbeitrag, sondern auch die Frage: „Wie viel zahle ich insgesamt, wenn ich krank werde?“ – Genau hier setzt die Break-even-Betrachtung an.
Ab 1.200 € Selbstbeteiligung sinken die Beiträge oft nur noch geringfügig, während Ihr Risiko stark steigt.
Stellen Sie Beitragseinsparungen und potenzielle Eigeleistungen im Krankheitsfall gegenüber, um die echte Ersparnis zu errechen.
Optimal ist meist eine moderate Selbstbeteiligung (z. B. 600 bis 1.200 €), die spürbar Beiträge reduziert, aber nicht zur Kostenfalle wird.
Selbstbeteiligung & Beitragsrückerstattung
Neben der Selbstbeteiligung setzen viele private Krankenversicherer auf Beitragsrückerstattungen (BRE), um gesundheitsbewusstes Verhalten zu belohnen. Wer im Versicherungsjahr keine oder nur sehr wenige Rechnungen einreicht, erhält am Jahresende Teile seiner gezahlten Beiträge zurück.
Damit entsteht ein interessanter Mix: Die Höhe der Selbstbeteiligung beeinflusst nicht nur den Beitrag, sondern auch die Chancen, in den Genuss einer Rückerstattung zu kommen.
Voraussetzung: In der Regel darf ein Versicherter keine oder nur sehr wenige Rechnungen einreichen. Schon eine einzige eingereichte Arztrechnung kann den Anspruch auf BRE zunichtemachen.
Höhe: Üblich sind 1 bis 6 Monatsbeiträge pro Jahr-je nach Versicherer und Tarif.
Varianten: Garantierte Beitragsrückerstattung: unabhängig vom Einreichen von Rechnungen.
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung: abhängig vom wirtschaftlichen Ergebnis des Versicherers. Kominationsmodelle: Fixer Anteil garantiert, zusätzlicher Anteil erfolgsabhängig.
Je höher die Selbstbeteiligung, desto wahrscheinlicher tragen Sie kleinere Kosten selbst. Das kann positiv sein - solange die jährlichen Kosten unterhalb der Selbstbeteiligung bleiben, wird keine Rechnung eingereicht und Sie behalten die Chance auf Beitragsrückerstattung.
Bei niedriger Selbstbeteiligung reicht man häufiger Rechnungen ein, weil schon kleinere Kosen vom Versicherer getragen werden. Das erhöht zwar den Komfort, verringert aber die Chance auf eine Beitragsrückerstattung.
Wer gesund bleibt und wenig Leistungen benötigt, profitiert besonders:
Niedriger Beitrag durch die Selbstbeteiligung + Beitragsrückerstattung = deutlich geringere effektive Kosten.
Wer regelmäßig höhere Kosten hat, sollte die BRE nicht überbewerten, das sie meist entfällt. Hier ist die individuell passende SB-Stufe als wichtiger zu bewerten.
Praxis Szenarien
Wie wirkt sich die Wahl der Selbstbeteiligung und eine mögliche Beitragsrückerstattung in der Praxis aus?
Anhang von fünf Profilen zeigen wir Ihnen beispielhaft, wie sich die jährlichen Gesamtkosten in unterschiedlichen Situationen entwickeln können.
Alter: 28 Jahre, Berufseinsteigerin
Selbstbeteiligung: 1.200 €
Jahreskosten: 0 € (keine Arztbesuche eingereicht)
Beitragsrückerstattung: 3 Monatsbeiträge (genutzt, weil keine Rechnungen eingereicht)
Ergebnis: Trotz hoher Selbstbeteiligung bleibt sie "im Plus", da die Beitragsrückerstattung die Beiträge spürbar reduziert .
Kerngedanke: Ideal, wenn man jung & gesund ist und selten Arztkosten hat.
Alter: 42 Jahre, verheiratet, 2 Kinder
Selbstbeteiligung: 600 €
Jahreskosten: ca. 500 € (Kinderarzt, Vorsorgeuntersuchungen, Zahnarzt)
Beitragsrückerstattung: 2 Monatsbeiträge (nicht nutzbar, weil Rechnungen eingereicht werden müssen)
Ergebnis: Eigenanteil durch Selbstbeteiligung fällt an, Beitragsrückerstattung verfällt - dennoch mit moderaten Beiträgen im guten Bereich.
Kerngedanke: Bei regelmäßigen, aber kalkulierbaren Kosten, sollte die Selbstbeteiligung nicht zu hoch gewählt werden.
Alter: 35 Jahre, freiberuflicher Grafikdesigner
Selbstbeteiligung: 2.000 €
Jahreskosten: 2.500 € (Kieferorthopädie, mehrere Facharzttermine)
Beitragsrückerstattung: 1 Monatsbeitrag (nicht nutzbar, weil Rechnungen eingereicht werden müssen)
Ergebnis: Gesamtkosten steigen deutlich, da sie oberhalb der Selbstbeteiligung liegen - der niedrigere Beitrag kann das nicht vollständig auffangen.
Kerngedanke: Hohe Selbstbeteiligung lohnt sich nur, wenn man wirklich selten Kosten einreichen muss.
Alter: 55 Jahre, Diabetes Typ 2
Selbstbeteiligung: 300 €
Jahreskosten: 4.000 € (regelmäßig Medikamente, Facharztbesuche)
Beitragsrückerstattung: 0 Monatsbeiträge (nicht erreichbar, da jedes Jahr Rechnungen eingereicht werden müssen)
Ergebnis: Die niedrige Selbstbeteiligung schützt vor großen Eigenanteilen - Gesamtkosten bleiben kalkulierbar.
Kerngedanke: Bei chronischen Erkrankungen lohnt eine niedrige Selbstbeteiligung, da Rechnungen ohnehin jedes Jahr eingereicht werden.
Alter: 32 Jahre, spotlich aktiv
Selbstbeteiligung: 1.200 €
Jahreskosten: 5.000 € (Unfall + Reha)
Beitragsrückerstattung: 3 Monatsbeiträge (nicht nutzbar, Rechnungen müssen eingereicht werden)
Ergebnis: Trotz niedrigem Beitrag frisst der Eigenanteil die Ersparnis auf - er liegt klar oberhalb des Break-Even-Points.
Kerngedanke: Unerwartete Großereignisse machen die Wahl einer sehr hohen Selbstbeteiligung riskanter.
Alter: 30 Jahre, angestellte Lehrerin
Selbstbeteiligung: 600 €
Jahreskosten: 3.000 € (Schwangerschaftsvorsorge, Pränataldiagnostik, Wunschlklinik)
Beitragsrückerstattung: 0 Monatsbeiträge (nicht nutzbar, Rechnungen müssen eingereicht werden)
Ergebnis: Durch die planbaren Zusatzkosten (z.B. 3D-Ultraschall, Wunschklinik) liegt sie oberhalb der Selbstbeteiligung - die Gesamtkosten steigen, bleiben aber dank moderater Selbstbeteiligung kalkulierbar.
Kerngedanke: In Phasen mit vorhersehbar höheren Kosten lohnt es, die Selbstbeteiligung bewusst niedriger zu wählen.






10 Fragen
Die Selbstbeteiligung ist einer der stärksten Hebel, um Beitrag und Eigenanteil in der PKV auszutarieren. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Detailfragen: Gilt die Selbstbeteiligung für alle Bereiche gleich? Was passiert bei Tarifwechseln? ie interagieren sie mit der Beitragsrückerstattung? Das folgende FAQ beantwortet die wichtigsten - oft missverstandenen - Punkte kompakt und praxisorientiert.
Die Selbstbeteiligung wird in der Regel einmal pro Versicherungsjahr erhoben. Jede eingereichte Rechnung wird zunächst auf ihre tarifliche Erstattungsfähigkeit geprüft. Von dem erstattungsfähigen Betrag wird anschließend die Selbstbeteiligung abgezogen. Dieser Abzug summiert sich über das Jahr hinweg, bis die vereinbarte maximale Höhe erreicht ist. Sobald die Selbstbeteiligung vollständig „aufgebraucht“ ist, übernimmt die Versicherung die weiteren Kosten in voller tariflicher Höhe.
Das hängt stark vom gewählten Tarif ab. Manche Tarife legen eine einheitliche Selbstbeteiligung für alle Leistungsbereiche fest. Andere unterscheiden zwischen ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungen und ordnen jedem Bereich eine eigene Selbstbeteiligung zu. Es gibt auch Tarife, die nicht mit festen Eurobeträgen arbeiten, sondern mit prozentualen Selbstbehalten pro Rechnung. Für Versicherte ist es daher entscheidend, die Bedingungswerke genau zu prüfen, da unterschiedliche Modelle sehr unterschiedliche Auswirkungen auf die tatsächlichen Eigenkosten haben können.
In vielen modernen PKV-Tarifen werden bestimmte Vorsorgeleistungen nicht auf die Selbstbeteiligung angerechnet. Dazu zählen häufig die gesetzlich empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen oder prophylaktische Zahnreinigungen. Der Gedanke dahinter ist, dass Prävention nicht durch finanzielle Hürden erschwert werden soll. Versicherte können also bestimmte Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen, ohne dass sie ihre Selbstbeteiligung belasten. Dennoch unterscheiden sich die Regelungen von Tarif zu Tarif, sodass eine genaue Prüfung sinnvoll ist.
Ob die Selbstbeteiligung bei einem unterjährigen Versicherungsbeginn oder -ende anteilig berechnet wird, hängt ebenfalls vom Tarif ab. Manche Versicherer teilen die Selbstbeteiligung zeitanteilig auf, sodass bei einem Start im Juli nur die Hälfte der vereinbarten Selbstbeteiligung gilt. Andere bestehen auch in diesem Fall auf die volle jährliche Selbstbeteiligung. Kommt es im laufenden Jahr zu einem Tarifwechsel, kann es sogar sein, dass die Selbstbeteiligung für den alten und den neuen Tarif getrennt betrachtet wird. Deshalb lohnt es sich, die Übergangsregelungen genau zu kennen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Die Beitragsrückerstattung (BRE) wird in der Regel nur gezahlt, wenn innerhalb eines Jahres keine Rechnungen eingereicht wurden. Das bedeutet: Solange Ihre tatsächlichen Kosten unterhalb der Selbstbeteiligung liegen und Sie diese selbst tragen, bleibt die Beitragsrückerstattung erhalten. Überschreiten die Kosten jedoch die Selbstbeteiligung, ist es meist sinnvoll, die Rechnungen einzureichen – auch wenn dadurch die Beitragsrückerstattung entfällt. Die kluge Abwägung zwischen möglicher Rückerstattung und realen Kosten ist daher entscheidend und macht das Zusammenspiel zwischen Selbstbeteiligung und BRE zu einem wichtigen Kalkulationsfaktor.
Auf den ersten Blick könnte man erwarten, dass ein doppelter Selbstbehalt auch den Beitrag etwa halbiert. In der Realität ist das jedoch nicht der Fall. Der Grund liegt darin, dass ein erheblicher Teil der Beiträge Fixkosten abdeckt, die unabhängig von der Selbstbeteiligung anfallen. Außerdem sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass hohe Kosten überhaupt eintreten, mit zunehmender Selbstbeteiligung nicht unbegrenzt weiter. Deshalb nehmen die Beitragsersparnisse mit steigender Selbstbeteiligung zwar zu, aber in abnehmendem Tempo. Versicherer berücksichtigen dies bei der Kalkulation, sodass höhere Selbstbeteiligungen zwar Beiträge senken, die Ersparnis jedoch nicht proportional wächst.
Grundsätzlich ist es bei vielen Versicherern möglich, die Selbstbeteiligung im Laufe der Vertragsdauer anzupassen. Eine Erhöhung der Selbstbeteiligung – also das Tragen eines größeren Eigenrisikos – wird oft ohne erneute Gesundheitsprüfung akzeptiert. Eine Senkung der Selbstbeteiligung hingegen bedeutet für den Versicherer ein höheres Risiko und kann deshalb mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden sein. Teilweise sind auch bestimmte Fristen oder ein Antrag zum Jahresende erforderlich. Wer seine Flexibilität wahren möchte, sollte die Bedingungen des eigenen Versicherers genau prüfen.
In Familienverträgen gilt in den meisten Fällen, dass jede versicherte Person ihre eigene Selbstbeteiligung trägt. Das bedeutet, dass für Erwachsene und Kinder jeweils eine separate Selbstbeteiligung gilt. In seltenen Fällen gibt es Familientarife mit einem gemeinsamen „Selbstbeteiligungstopf“. Dann wird die vereinbarte Summe über alle Familienmitglieder verteilt. Wichtig ist außerdem, dass die Beitragsrückerstattung ebenfalls meist pro Person betrachtet wird. Eltern sollten also prüfen, welche Variante für ihre Situation am besten geeignet ist.
Die steuerliche Behandlung von Selbstbeteiligung, eingereichten Rechnungen und Beitragsrückerstattung ist ein oft unterschätztes Thema. Grundsätzlich sind die PKV-Beiträge in der Basisabsicherung als Sonderausgaben absetzbar. Eine ausgezahlte Beitragsrückerstattung mindert diese absetzbaren Beiträge allerdings. Krankheitskosten, die Sie aufgrund der Selbstbeteiligung selbst getragen haben, können als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Allerdings wirken sie sich erst aus, wenn die gesetzlich definierte zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Für viele Versicherte spielen diese Kosten daher in der Steuerpraxis keine Rolle, sollten aber dennoch sorgfältig dokumentiert werden.
Gerade in den ersten Jahren einer PKV greifen verschiedene Begrenzungen ineinander. Bei Zahnersatz beispielsweise sind die Leistungen oft in den ersten Vertragsjahren gestaffelt, sodass nur begrenzte Summen erstattungsfähig sind. Diese Begrenzung greift, bevor die Selbstbeteiligung abgezogen wird. Auch Wartezeiten können dazu führen, dass bestimmte Leistungen zunächst gar nicht erstattungsfähig sind. Dadurch kann es passieren, dass trotz hoher Rechnungen die Erstattung in den ersten Jahren stark reduziert ist, weil sowohl die Staffelung als auch die Selbstbeteiligung wirken. Wer sich für eine PKV entscheidet, sollte sich dieser Besonderheiten bewusst sein.
Ich bin Ihr Partner
Ich vergleiche über 180 Tarife der privaten Krankenversicherungen für Sie und finden den Tarif, der zu Ihren Bedürfnissen passt.
Von der Prüfung aller Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV bis zum Einreichen aller Unterlagen sind ich und mein Team Ihr verlässlicher Partner.
Auch nach dem Wechsel betreuen ich meine Kund:innen in der Regel über Jahre und Jahrzehnte und helfen bei Tarifanpassungen, Problemen oder Rückfragen.
Ich unterstütze Sie dabei, Vorerkrankungen richtig anzugeben und das Risiko von Leistungskürzungen zu minimieren.