Wie funktioniert PKV
Beitragserhöhung für 2026 im Briefkasten? Machen wir gemeinsam aus Unsicherheit einen Plan:
Wir prüfen Ihr Schreiben, berechnen den Euro-Effekt und vergleichen reale Wechsel-Optionen vom internen Tarifwechsel nach § 204 VVG über einen möglichen Anbieterwechsel bis zur sinnvollen SB/BRE-Strategie – transparent, nachvollziehbar und genau auf Sie zugeschnitten.
Warum steigen Beiträge?
Beitragserhöhungen wirken oft willkürlich, sind es aber nicht. In der PKV dürfen Beiträge nur angepasst werden, wenn sich zentrale Rechnungsgrundlagen (v. a. Leistungsausgaben, Biometrie, Kapitalerträge) dauerhaft und über definierte Schwellenwerte verschieben – und ein unabhängiger Treuhänder zustimmt. Bedeutet: Nicht jede Kostenschwankung ändert sofort den Beitrag; wenn der Schwellenwert fällt, kommt es dafür häufig zum spürbaren Sprung. Unten erklären wir Ihnen die Mechanik, die wichtigsten Kostentreiber und was das für deinen Bescheid 2026 praktisch bedeutet.

Beiträge in der PKV werden angepasst, wenn sich zentrale Rechnungsgrundlagen – vor allem Leistungsausgaben (Inanspruchnahme & Preise), Biometrie (z. B. Sterbewahrscheinlichkeiten) oder Kapitalerträge/Rechnungszins – dauerhaft und über einen tariflich/gesetzlich definierten Schwellenwert verändern. Eine unabhängige Treuhänderprüfung ist Pflicht.
Wichtig: Der Schwellenwert entscheidet über das Ob einer Anpassung – nicht über die exakte Höhe.
Hinter einer Beitragsanpassung stehen somit:
Medizinische Preise & Mengen: Höhere Vergütungen (z. B. stationär), teurere Arzneien/Medizinprodukte, mehr Behandlungen.
Demografie & Morbidität: Älterer Bestand, mehr chronische/komplexe Fälle.
Kapitalmarkt: Niedrigere Erträge ⇒ geringerer Rechnungszins ⇒ mehr Beitrag nötig, um Leistungen dauerhaft zu finanzieren.
Ihr Bescheid muss die maßgeblichen Gründe (welche Rechnungsgrundlage hat ausgelöst?) klar benennen und ein Wirksamkeitsdatum enthalten. Formfehler können Folgen für die Wirksamkeit haben.
Praxisnutzen für Sie: Aus dem Schreiben lässt sich ableiten, welcher Hebel (z. B. interner Tarifwechsel, SB/BRE-Anpassung) fachlich überhaupt Sinn ergibt.
Die Mechanik bleibt gleich; die Höhe Ihrer Anpassung ist tarif- und personenspezifisch und steht nur in Ihren individuellen Bescheid. Unsere Seite führt dich deshalb weg von Pauschalen hin zu Ihrer Rechnung.
Beitragserhöhungen sind kein „Willkür-Event“, sondern Ergebnis einer prüfpflichtigen Kalkulation. Für Sie zählt, schnell von der allgemeinen Erklärung in Ihre konkrete Entscheidung zu kommen – faktenbasiert, ohne Leistungsloch.
Beitragserhöhung: Was tun?
Je nach Ausgangslage führen drei Wege zum Ziel: Ein interner Tarifwechsel hält den medizinischen Leistungskern und bewahrt Ihre Alterungsrückstellungen – ohne neue Gesundheitsprüfung, solange keine Mehrleistungen gewählt werden. Ein externer Wechsel kann sinnvoll sein, wenn Leistungsprofil und Langfristkalkulation stimmen; dabei sind Gesundheitsprüfung, Wartezeiten und Übertragungswert zu berücksichtigen. Oder Sie steuern den Beitrag über Selbstbeteiligung und BRE auf Basis realer Effektivkosten statt bloßer Nominalwerte.
Ihr Rechtsanspruch: Der Wechsel innerhalb Ihrer Versicherungs-Gesellschaft in einen gleichartigen Tarif nach § 204 VVG:
Altersrückstellungen bleiben erhalten, es erfolgt keine neue Gesundheitsprüfung, sofern keine Mehrleistungen gewählt werden.
Unser Vorgehen: Wir definieren Ziel (Leistungskern halten), erarbeiten Vergleichslisten, rechnen Varianten mit/ohne Mehrleistungen durch.
Bei Wechsel des Versicherers prüfen wir Ihr Leistungsprofil, Gesundheitsfragen, Wartezeiten und den Übertragungswert (aus Ihren bisherigen Rückstellungen).
Kern der Prüfung: Passt der neue Tarif langfristig besser zu Ihrem medizinischen Profil, ohne dass die Wechselkosten (inkl. Risiko neuer Zuschläge) die Ersparnis aufheben. Achtung: Neue Gesundheitsprüfung fast immer erforderlich.
Höhere Selbstbeteiligung (SB) senkt oft den Beitrag – kippt aber schnell, wenn Sie regelmäßig Leistungen nutzt. Beitragsrückerstattung (BRE) klingt attraktiv, lohnt sich aber nur, solange Ihre reale Nutzung darunter bleibt. Wir rechnen Effektivkosten (Beitrag ± BRE ± erwartete Zuzahlung) – pro Jahr und pro Fallmechanik. Ziel: Cashflow planbar, Leistungskern intakt. (Hinweis: Mehrleistungen wie niedrigere SB gelten beim internen Wechsel als Mehrleistung ⇒ ggf. Risikoprüfung.)
Erhöhungs-Check 2026
Ihr Erhöhungsschreiben liefert die Daten, unser Check für die Beitragserhöhung 2026 macht daraus Entscheidungen:
Sie tragen Beitrag alt/neu (und ggf. SB/BRE) ein, beantworten wenige Fragen zu Ziel, Gesundheitsprüfung und Nutzung – der Pfadfinder bildet daraus eine klare Empfehlung: interner Tarifwechsel nach § 204 VVG (ohne Mehrleistungen als Startpunkt), interner Wechsel mit Mehrleistungen, externer Wechsel oder SB/BRE-Feintuning. Ergebnis: konkreter €-Effekt, Ihr perfekter Vorbereitungs-Schritt für eine individuelle Wechsel-Beratung - transparent, ohne Verkaufslyrik.
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen und Ihr individueller Bescheid. Wir prüfen diese gern für Sie individuell in einer kostenfreien Beratung.
Beitragserhöhung prüfen: in wenigen Schritten zur Ersteinschätzung.
Persönliche Beratung sichern - Lassen Sie Ihr Ergebnis direkt vom PKV-Experten mit über 15 Jahren Erfahrung auf Tarifwechsel prüfen und einen Versicherer-Wechsel gegenrechnen.

PKV wechseln: Ablauf
Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese lassen sich in allgemeine Kriterien und berufsspezifische bzw. individuelle Voraussetzungen unterteilen.
In einem Erstgespräch klären wir Ihre persönliche Situation, Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse und Ihre finanziellen Möglichkeiten:
Welche Leistungen sind Ihnen besonders wichtig?
Wie hoch soll Ihre monatliche Beitragsbelastung sein?
Gibt es besondere gesundheitliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen?
mehr über Voraussetzung für die PKV erfahren
mehr über Beiträge und Leistungen in der PKV erfahren
Basierend auf Ihrer Bedarfsanalyse erstellen wir einen Vergleich verschiedener PKV-Tarife.
Dabei werden nicht nur Beiträge, sondern auch Leistungen, die Beitragsentwicklung im Alter und die Bedingungen für den Krankheitsfall berücksichtigt.
Sie erhalten eine übersichtliche Darstellung der besten Optionen, um optimal für Ihre Tarifentscheidung vorbereitet zu sein.
mehr über Voraussetzung für die PKV erfahren
mehr über Voraussetzung für die PKV erfahren
Sobald Sie sich für einen Tarif entschieden haben, unterstützen wir Sie als Makler bei der Antragstellung.
Ein zentraler Schritt ist die Gesundheitsprüfung, bei der Sie Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten müssen.
Hier ist es wichtig, alle Angaben korrekt und vollständig zu machen, um spätere Probleme zu vermeiden.
Als Ihr Ansprechpartner können wir Sie dabei unterstützen, die Fragen richtig zu interpretieren und zu beantworten.
Nachdem der Antrag bei der PKV bewilligt wurde, müssen Sie Ihre Mitgliedschaft in der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) kündigen.
Wir helfen Ihnen dabei, das ein korrektes Kündigungsschreiben zu verfassen und sicherzustellen, dass alle Fristen eingehalten werden.
Beachten Sie, dass die Kündigung in der Regel erst zum Ende des übernächsten Monats wirksam wird.
In der Übergangsphase zwischen GKV und PKV gibt es einige organisatorische Dinge zu beachten, bei denen wir Sie unterstützen:
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den Wechsel, da sich die Abrechnung Ihrer Krankenversicherungsbeiträge ändert.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Familie (Ihre Kinder und / oder Ehepartner) weiterhin ausreichend versichert sind.
In der privaten Krankenversicherung muss jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag abschließen.
Klären Sie, wie Sie mit bereits laufenden Behandlungen oder planten Arztbesuchen umgehen sollen.
Was passiert, wenn?
Der Wechsel in die private Krankenversicherung wirft oft individuelle Fragen auf – vor allem dann, wenn bestimmte Lebenssituationen von häufig angeführten Beispielfällen abweichen.
Was passiert bei Vorerkrankungen? Kann ich zurück in die GKV? Und wie reagiere ich auf schwankendes Einkommen?
Wir beantworten praxisnah und verständlich die meistdiskutierten Sonderfälle rund um den PKV-Wechsel – mit klaren Empfehlungen, was Sie konkret tun können.
Vorerkrankungen müssen bei der Antragstellung angegeben werden. Die Versicherer prüfen diese individuell und können Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder sogar Ablehnungen verhängen. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen Makler ist sinnvoll, um vorab Klarheit zu schaffen – ohne dass etwas in Ihrer Krankenakte vermerkt wird.
Geplante Behandlungen zählen zur Gesundheitsprüfung. Die Versicherung kann hierfür Leistungen vorübergehend ausschließen oder den Vertrag verzögern. Wichtig: Sobald die Behandlung abgeschlossen und dokumentiert ist, kann sie unter Umständen zu späterem Zeitpunkt nachversichert werden.
Eine Ablehnung durch einen Versicherer muss nicht endgültig sein. Jeder Anbieter bewertet Risiken unterschiedlich. Ein spezialisierter Makler kann prüfen, bei welchem Versicherer eine Annahme dennoch realistisch ist – teils mit besseren Konditionen. Wichtig: Vermeiden Sie Mehrfachanträge auf eigene Faust, um Ihren „Versicherungsruf“ nicht zu gefährden.
Ein Versicherungsbeginn kann in vielen Fällen auf einen späteren Zeitpunkt gelegt werden, z. B. nach Ablauf der GKV-Kündigungsfrist oder bei Rückkehr aus dem Ausland. Wichtig ist, dies bereits beim Antrag zu klären. Ein rückwirkender Beginn ist in der PKV hingegen nicht möglich.
Bei Arbeitslosigkeit endet oft die Versicherungspflicht in der PKV. Bei Bezug von ALG I erfolgt in der Regel eine Rückkehr in die GKV – mit Ausnahme von über 55-Jährigen. Wer ALG II (Bürgergeld) bezieht, bleibt grundsätzlich in der PKV, muss aber mit Zuschüssen durch das Jobcenter rechnen.
Angestellte unterhalb der Versicherungspflichtgrenze werden wieder versicherungspflichtig in der GKV – es sei denn, sie sind älter als 55 Jahre. In diesem Fall bleibt die PKV bestehen. Selbstständige sind unabhängig vom Einkommen weiterhin freiwillig versicherungsberechtigt.
Bei dauerhaftem Wegzug aus Deutschland endet die Versicherungspflicht. Die PKV kann freiwillig weitergeführt werden – sinnvoll z. B. bei zeitlich befristeten Auslandsaufenthalten. Bei Rückkehr nach Deutschland gelten die aktuellen Aufnahmebedingungen erneut, daher ist eine Unterbrechung mit Vorsicht zu behandeln.
Ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG ist jederzeit möglich – ohne erneute Gesundheitsprüfung, sofern keine Leistungssteigerung erfolgt. Ein erfahrener Makler kann gezielt prüfen, welche Tarifalternativen beim aktuellen Anbieter wirtschaftlich sinnvoll und beitragsstabil sind.
Beitragserhöhungen lassen sich langfristig oft durch Tarifoptimierung abfedern. Zusätzlich stehen Optionen wie Selbstbehalt-Anpassung oder Umstieg in einen Standard-/Basistarif zur Verfügung. Wichtig ist, frühzeitig zu reagieren – eine Beitragssenkung ist nur bei bestehender PKV-Strategie dauerhaft möglich.
Ein Wechsel zurück in die GKV ist nur unter besonderen Bedingungen möglich – vor allem ab 55 Jahren nahezu ausgeschlossen. Bei jüngeren Personen ist dies z. B. bei Reduktion des Einkommens oder durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit mit niedrigem Verdienst möglich. Wichtig: Es besteht keine Rückkehrgarantie.






10 Fragen
Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung (PKV) infolge steigender Beiträge ist ein Thema, das viele Versicherte bewegt — doch er ist keineswegs trivial. Beitragserhöhungen treffen nicht nur junge Versicherte, sondern verstärkt auch Ältere, und sie werfen eine Reihe von rechtlichen, finanziellen und strategischen Fragen auf. Worauf muss man achten? Welche Rechte hat man? Ist der Wechsel sinnvoll oder eher riskant? Und: Wie läuft der Prozess konkret ab?
Wenn Ihre PKV den Beitrag anpasst, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu: Sie können innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung den Vertrag außerordentlich kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Wichtig: Die bloße Anmeldung bei einem neuen Anbieter reicht nicht. Sie müssen formal kündigen und die Wechselbedingungen beachten.
In vielen Fällen ist ein interner Tarifwechsel sinnvoll: Der Wechsel innerhalb derselben Gesellschaft erlaubt es Ihnen, Ihre vollen Alterungsrückstellungen zu behalten — vorausgesetzt, der Leistungsumfang bleibt vergleichbar.
Pauschal ist dieser Schluss jedoch unzutreffend. Je nach Umständen und Beitragssituation kann ein Anbieterwechsel lukrativer sein.
Gesundheitsprüfung: Bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter müssen Sie erneut Gesundheitsfragen beantworten — es besteht die Gefahr von Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen.
Höchsteintrittsalter: Manche Versicherer setzen Altersgrenzen, jenseits derer ein Wechsel schwer oder gar unmöglich ist.
Lock-in-Effekt durch Rückstellungen: Weil viele Rückstellungen im Anbieter verbleiben, kann der neue Tarif im Alte, je nach Einzelumständen teurer sein.
Kontrahierungszwang: Außer im Basistarif besteht kein Recht auf Aufnahme.
Keine entscheidende. Entscheidend ist der Wohnsitz in Deutschland und ein PKV-berechtigter Status (z. B. angestellt mit Einkommen über JAEG, selbstständig, Beamter). Auch ausländische Staatsbürger können sich privat versichern, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ja, in bestimmten Fällen: Wenn die Beitragserhöhung unrechtmäßig ist, steht Ihnen im Einzelfall eine Rückerstattung mit Zinsen zu. Allerdings ist dies komplex und schwer selbst zu prüfen.
Häufig ist juristische Unterstützung durch Anwälte für Versicherungsrecht ratsam, um Erfolgsaussichten und Anspruchshöhe zu klären.
Im Falle eines Anbieterwechsels werden nur diejenigen Alterungsrückstellungen übertragen, die auf den Basis- bzw. Standardtarif entfallen. Leistungen, die Sie über den Basistarif hinaus hatten, bleiben in der alten Versicherung.
Viele Versicherte verlieren dadurch im neuen Vertrag einen Teil des finanzielle Vorsorgevorteils.
Ordentliche Kündigung der PKV: häufig 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres (oft 31. Dezember).
Sonderkündigung bei Beitragserhöhung: 2 Monate nach Mitteilung.
Beim Wechsel von der GKV in die PKV: freiwillige GKV-Mitgliedschaft kann mit zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, wenn Versicherungsfreiheit eintritt.
Wichtig: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen — idealerweise per Einschreiben/Rückschein, um Nachweise zu haben.
Angestellte: Wechsel möglich, wenn das Bruttojahreseinkommen dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2025: 73.800 € brutto, 2026: 77.400 € brutto).
Selbstständige und Freiberufler: Keine Einkommensgrenze – sie sind frei wählbar zwischen GKV und PKV.
Ja, aber unter engen Voraussetzungen: Sie müssen versicherungspflichtig werden (z. B. durch Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unterhalb der Beitragspflichtgrenze) und dürfen in vielen Fällen noch nicht 55 Jahre alt sein.
Ab dem 55. Lebensjahr wird eine Rückkehr schwierig — insbesondere wenn Sie in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren.
Ausnahmen: Familienversicherung über Ehepartner, wenn das Einkommen sehr niedrig ist, kann in manchen Fällen eine Rückkehr ermöglichen.
Prüfen Sie, wie viele Alterungsrückstellungen auf den Basistarif entfallen und wie viel Sie mitnehmen können.
Vergleichen Sie Angebote sorgfältig — nicht nur auf Anfangsbeiträge, sondern auf langfristige Belastungen.
Setzen Sie auf renommierten Anbieter mit stabiler Beitragsentwicklung und transparenten Tarifstrukturen.
Prüfen Sie ggf. alternative Lösungen wie einen internen Tarifwechsel oder Anpassung der Leistungen (z. B. höhere Selbstbeteiligung), bevor Sie zu einem anderen Anbieter wechseln.
Ich bin Ihr Partner
Ich vergleiche über 180 Tarife der privaten Krankenversicherungen für Sie und finden den Tarif, der zu Ihren Bedürfnissen passt.
Von der Prüfung aller Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV bis zum Einreichen aller Unterlagen sind ich und mein Team Ihr verlässlicher Partner.
Auch nach dem Wechsel betreuen ich meine Kund:innen in der Regel über Jahre und Jahrzehnte und helfen bei Tarifanpassungen, Problemen oder Rückfragen.
Ich unterstütze Sie dabei, Vorerkrankungen richtig anzugeben und das Risiko von Leistungskürzungen zu minimieren.